Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Die Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten.
Coaching, Beratung: Selbstzahlerkosten nach individueller Absprache
Da es sich nicht um eine Kassenpraxis handelt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht.